Soziales

Gemäss VBBG (Verband Berner Burgergemeinden) pflegen 6 Burgergemeinden und 13 Gesellschaften und Zünfte von Bern die Sozialhilfe und Vormundschaft für Ihre Angehörigen.

 

Die Burgergemeinde Steffisburg gehört nicht dazu, sie ist aber per Sozialhilfegesetz "Art. 48" verpflichtet, der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern einen jährlichen Burgergutsbeitrag zu leisten.

 

Die Burgergutsbeiträge der Burgergemeinden und Burgerkorporationen werden nach deren wirtschaftlicher Leistungskraft bemessen und dem Lastenausgleich als Einnahme gutgeschrieben.