In den bernischen Landgemeinden wurden 1676/79 - gestützt auf die sogenannten Bettelordnungen - die Heimat- oder Burgerrechte eingeführt. Alle in einer Gemeinde Heimatberechtigten konnten sich “Burger“ nennen, die bisherigen “Hintersässen“ waren damit den Dorfgenossen gleichgestellt. In der ersten Zeit nach Einführung der Heimat- oder Burgerrechte fanden sich in den Landgemeinden somit lauter Burger. Für die neuen Zuzüger - Niedergelassene ohne daselbst heimatberechtigt zu sein - wurde wieder der Ausdruck “Hintersäss“ verwendet, diesmal im Gegensatz zu den Burgern. Wohl hatten teilweise die Hintersässen (die Zugezogenen) auch ihre Vertreter in den Gemeindebehörden, im grossen und ganzen bestimmten jedoch die Burger.
Am 16. Mai 1825 beschloss die Gemeindeversammlung die Trennung der Burger- und Einwohnergemeinde. Der Einwohnergemeinde wurden die Waisen-, Armen-, Strassen-, Schwellen- und Polizeisachen übertragen. Eine Vermögens-ausscheidung zwischen den zwei Korporationen fand 1825 jedoch nicht statt.
1856 wurde ein Ausscheidungsvertrag über die Güter abgeschlossen: Der Burgergemeinde wurden die Allmenden und der ganze Waldbestand im Gemeindegebiet zugesprochen, der Einwohner-gemeinde die Waldungen im Neuenbann- und Rohrimoosgebiet.
Während Jahren stritten sich Burger- und Einwohnergemeinde Steffisburg um das
Dotationskapital für die Belange der öffentlichen Aufgaben. 1861 erfolgte vom Regierungsrat die Entscheidung, dass die Burgergemeinde 2/3 (oder CHF 50'000.00), die Einwohnergemeinde 1/3 (oder CHF 25'000.00) an die Äufnung eines Verwaltungs-fonds zu entrichten haben. Der endgültige Aus-scheidungsvertrag trat erst im Jahre 1865 in Kraft.
Literatur:
“Dorf und Landschaft Steffisburg im Laufe der Jahrhunderte“ von Christian Schiffmann;
erschienen 1916, Nachdruck 1983; CHF 35.00, erhältlich Burgerverwaltung, Scheidgasse 11,
Steffisburg.
“Steffisburg“ - Bilder aus der Geschichte von Dorf und Landschaft; Text von Hans Zeller, Photographien von Mario Tschabold; herausgegeben vom Ortsverein Steffisburg; Ott Verlag Thun.
Auf Order des Kantons ist das Führen der Burgerrodel nicht mehr Sache der Burgergemeinden, sondern der Zivilstandesämter. Seit 1. Januar 1993 werden die Rodel der Burgergemeinde Steffisburg deshalb durch das Zivilstandesamt des Kreises Thun weitergeführt, die älteren Rodel mussten ebenfalls dem Zivilstandesamt ausgehändigt werden. Dieses Amt führt auch die Heimatscheinkontrolle.
Unser Burger Hans Jakob Joder hat sämtliche Burgerrodel mit Zivilstandsdaten von 1876 bis 1963 sowie die Burgerbriefe (Heimatscheine) von 1854 bis 1906 digitalisiert. Eine Arbeit mit unschätzbarem Wert für die Burgergemeinde Steffisburg! „Die Digitalisierung, vorab der Zivilstandsbücher, soll den Familienforschern aus den Reihen der Burger von Steffisburg die vereinfachte Ermittlung der Familiendaten ermöglichen“, so Hans Jakob Joder.