Das Steffisburgerrecht ist ein Heimatrecht, welches wie jedes andere Gemeindebürgerrecht durch Abstammung oder Adoption erworben werden kann.
Die Burgergemeinde Steffisburg kann auch neue Burger aufnehmen.
Detaillierte Informationen zum Einburgerungsverfahren finden Sie im Einburgerungsreglement. Gesuche um Einburgerung müssen mit entsprechendem Formular eingereicht werden. Über eine Einburgerung entscheiden die Stimmberechtigten an der Burgergemeindeversammlung.
Burgernutzen werden keine erteilt.
Stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die in Steffisburg Wohnsitz haben und Auswärtige, die sich im Stimmregister eingetragen haben.
Die Stimmberechtigten werden gebeten Mitteilungen betreffend Adresse oder Zivilstand der Burgergemeinde zu melden, damit Informationen beziehungsweise die Burgerpost zuverlässig zugestellt werden kann.