Burgergemeindeversammlung

Jährlich finden mindestens zwei Burgergemeindeversammlungen (in der Regel Mai und Dezember) statt.

Die Traktandenliste wird 30 Tage vor der Versammlung im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Zudem werden alle Stimmberechtigten mittels der Burgerpost persönlich zur Burgergemeindeversammlung eingeladen.

Die Burgerinnen und Burger werden an der Burgergemeindeversammlung auch über aktuelle und laufende Geschäfte informiert.

Die Stimmberechtigten

Stimmberechtigt ist, wer im Burgerrodel eingetragen ist (den Heimatort Steffisburg besitzt), das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in Steffisburg wohnhaft oder im Stimmregister eingetragen ist. Nicht in Steffisburg wohnhafte Burger können sich im Stimmregister eintragen lassen, um das Stimmrecht zu erhalten.