Sie ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und eine Gemeinde im Sinn der kantonalen Gesetzgebung.
Im Gegensatz zu einer Einwohnergemeinde verfügt die Burgergemeinde aber weder über ein eigenes Gemeindegebiet noch über Steuerhoheit.
Sie setzt sich aus Personen zusammen, die das Burgerrecht von Steffisburg besitzen.